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Praxis für Verfahrensbeistandschaft und kindzentrierte Beratung 

Meine Arbeit

Meine Arbeit 

Verfahrensbeistandschaft

Ich begleite Kinder und Jugendliche in familiengerichtlichen Verfahren und setze mich dafür ein, dass ihre Wünsche, Bedürfnisse und Interessen Gehör finden und angemessen berücksichtigt werden.

Umgangssprachlich wird die Verfahrensbeistandschaft auch als „Anwalt des Kindes“ bezeichnet. Die Tätigkeit erfolgt auf Grundlage des § 158 FamFG.

Ziel meiner Arbeit ist es, die Perspektive des jungen Menschen in das Verfahren einzubringen und ihn während des Verfahrens altersgerecht zu begleiten.

Kindzentrierte Beratung

Kindzentrierte Beratung bedeutet, die Bedürfnisse und Perspektiven junger Menschen auch in konflikthaften Situationen wieder in den Blick zu nehmen.

Ich berate Eltern und Sorgeberechtigte in konflikthaften Trennungs- und Entscheidungssituationen und unterstütze sie dabei,

  • festgefahrene Konfliktdynamiken zu verstehen,

  • die Perspektive ihres Kindes einzunehmen und

  • neue Handlungsmöglichkeiten zu entwickeln.

Klare Trennung der Rollen

Verfahrensbeistandschaft und kindzentrierte Beratung sind klar voneinander getrennt.

Bin ich als Verfahrensbeiständin für Ihr Kind bestellt, kann ich für Beteiligte keine kindzentrierte Beratung übernehmen.

Wichtiger Hinweis

Die Praxis bietet keine Rechtsberatung im Sinne des Rechtsdienstleistungsgesetzes (RDG) an. Für eine rechtliche Beratung oder Vertretung wenden Sie sich bitte an eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt.

Haltung & Arbeit

Haltung & Arbeitsweise

Seit vielen Jahren arbeite ich in der Kinder- und Jugendhilfe und kenne die Dynamiken hochbelasteter Familiensysteme. Besonders in konflikt- oder hochstrittigen Verfahren ist mir wichtig:

  • wertschätzend und klar zu kommunizieren

  • die emotionale Situation des Kindes ernst zu nehmen

  • Loyalitätskonflikte zu erkennen und zu entlasten

  • professionell, transparent und verlässlich zu arbeiten

„Junge Menschen brauchen keine perfekte Familie – sondern Erwachsene, die sie sehen, hören und schützen.“

Über mich

Über mich

Ich bin Diplom-Sozialpädagogin (FH) und seit 2010 in der Kinder- und Jugendhilfe tätig. In dieser Zeit habe ich Kinder, Jugendliche und Familien in unterschiedlichen Lebenssituationen begleitet und beraten – sowohl in der ambulanten und stationären Jugendhilfe als auch in leitenden Funktionen.

Ergänzend zu meiner langjährigen Berufserfahrung habe ich mich unter anderem im systemischen Coaching, im Kinderschutz sowie zur Verfahrensbeiständin weiterqualifiziert.

Heute bin ich freiberuflich als Verfahrensbeiständin gemäß § 158 FamFG tätig. In familiengerichtlichen Verfahren ist es meine Aufgabe, die Interessen von Kindern und Jugendlichen zu vertreten, ihre Perspektive sichtbar zu machen und ihnen Gehör zu verschaffen.

Dabei stehen für mich die Bedürfnisse und das Wohl des Kindes im Mittelpunkt. Mit einer klaren und kindzentrierten Haltung möchte ich dazu beitragen, dass die Sicht des Kindes bei Entscheidungen angemessen berücksichtigt wird.

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Fragen von jungen Menschen

Häufig gestellte Fragen von jungen Menschen

Was macht eine Verfahrensbeiständin?
Ich bin dafür da, deine Sichtweise zu hören und sie dem Gericht zu erklären. Ich entscheide nicht über dich, sondern setze mich dafür ein, dass deine Meinung und Interesse berücksichtigt wird.

Muss ich mit dir sprechen?
Du wirst eingeladen mit mir zu sprechen. Es geht darum, dass du dich ernst genommen fühlst und sagen kannst, was dir wichtig ist.

Erzählst du alles weiter, was ich sage?
Ich gehe verantwortungsvoll mit dem um, was du mir erzählst. Dem Gericht gebe ich das weiter, was für das Verfahren wichtig ist und dich schützt.

Stehst du auf der Seite meiner Eltern?
Nein. Ich bin unabhängig und nicht für deine Eltern da – sondern für dich.

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Häufig gestellte Fragen von Erwachsenen

Was ist eine Verfahrensbeiständin?
Die Verfahrensbeiständin wird vom Familiengericht bestellt und vertritt im Verfahren die Interessen des Kindes. Rechtsgrundlage ist § 158 FamFG. Sie ist unabhängig von den Eltern und dem Gericht.

Welche Aufgabe hat die Verfahrensbeiständin?

Ihre Aufgabe ist es, die Perspektive und Interessen des jungen Menschen zu erfassen und diese im familiengerichtlichen Verfahren zur Geltung zu bringen. Sie trifft selbst keine Entscheidungen, sondern kann Anregungen und Empfehlungen in das Verfahren einbringen. Die Entscheidung liegt beim Familiengericht.

Steht die Verfahrensbeiständin auf der Seite eines Elternteils?
Nein. Die Verfahrensbeiständin ist neutral und nicht parteiisch. Sie vertritt ausschließlich die Interessen des Kindes, nicht die eines Elternteils.

Muss mein Kind mit der Verfahrensbeiständin sprechen?
Das Kind wird altersgerecht informiert und zur Mitwirkung eingeladen. Gespräche finden in einem geschützten Rahmen statt und orientieren sich an Alter, Entwicklung und Belastbarkeit des Kindes.

Was geschieht mit den Informationen aus den Gesprächen?
Die Verfahrensbeiständin geht verantwortungsvoll mit den Informationen um. Dem Gericht werden nur solche Inhalte mitgeteilt, die für das Verfahren relevant sind und dem Kindeswohl dienen.

Arbeitet die Verfahrensbeiständin mit anderen Fachstellen zusammen?
Ja. Im Rahmen des Verfahrens kann – sofern es fachlich sinnvoll und erforderlich ist – ein Austausch mit Eltern, Bezugspersonen, dem Jugendamt sowie weiteren beteiligten Fachkräften stattfinden.

Nimmt die Verfahrensbeiständin an Gerichtsterminen teil?
Ja. Die Verfahrensbeiständin nimmt an gerichtlichen Anhörungen teil und bringt dort die Sichtweise des jungen Menschen ein.

 

Martha

Therapiebegleithündin Martha

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Martha lebt seit ihrem vierten Lebensmonat bei mir. Als sie drei Jahre alt war, haben wir gemeinsam die Ausbildung zum Therapiebegleithund-Team abgeschlossen.

Gelegentlich begleitet sie mich bei meiner pädagogischen Arbeit und in ausgewählten Fällen zu Gesprächen mit jungen Menschen. Mit ihrer ruhigen und zugewandten Art kann sie dabei helfen, eine entspannte Atmosphäre zu schaffen und den ersten Kontakt zu erleichtern.

Marthas Begleitung erfolgt immer situationsabhängig und freiwillig. Sie ist eine feinfühlige und verlässliche Begleiterin, die meine Arbeit auf behutsame Weise bereichert.

Wichtiges

Kosten & Rahmenbedingungen

Kindzentrierte Beratung 

Die Beratung erfolgt auf Selbstzahlerbasis und richtet sich an Eltern, Pflegeeltern, Fachkräfte sowie weitere Bezugspersonen von Kindern und Jugendlichen.

Vor Beginn der Zusammenarbeit findet ein unverbindliches Erstgespräch statt. In diesem Gespräch können wir Ihr Anliegen besprechen, offene Fragen klären und gemeinsam prüfen, ob mein Angebot zu Ihrem Bedarf passt.

Die Vergütung erfolgt auf Grundlage der jeweils vereinbarten Leistungen. Die Kosten werden transparent vor Beginn der Beratung besprochen.

Beratungstermine können in Präsenz oder online stattfinden. Die Dauer und Häufigkeit der Termine orientieren sich an Ihrem individuellen Anliegen.

Verfahrensbeistandschaft

Die Tätigkeit als Verfahrensbeiständin erfolgt ausschließlich auf Bestellung durch das zuständige Familiengericht gemäß § 158 FamFG.

Die Vergütung wird gesetzlich geregelt und direkt mit der Justizkasse abgerechnet. 

Kontakt

Wenn Sie Fragen zur Verfahrensbeistandschaft oder zur kindzentrierten Beratung haben oder eine Bestellung als Verfahrensbeiständin anfragen möchten, freue ich mich über Ihre Kontaktaufnahme.

Kontakt aufnehmen

Mareike Prieß
Diplom-Sozialpädagogin

Doldenweg 20
32429 Minden

Kontakt

+49 (0) 1721739090

mareike.priess@gmail.com

SAFE-ID:
DE.Justiz.7cd4f692-e804-4cbd-82b6-6b8677b65117.568a

© 2026 Mareike Prieß Diplom-Sozialpädagogin

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